RECHNUNGSWESEN


Das Rechnungswesen erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten, es ist zudem ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung.

Wir übernehmen daher nicht nur Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung, sondern unterstützen Sie mit unserem Fachwissen sowohl bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftvorgänge als auch der Entwicklung von Auswertungen. So erhalten Sie eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse.

 

  • Abhol- und Zustellservice der Belege
  • Erstellung der Kurzfristige Erfolgsrechnungen / Umsatzsteuervoranmeldung
  • Kontierung und Erfassung der laufenden Geschäftsfälle
  • Betreuung von Selbstbuchern
  • Verwaltung von offenen Posten (Kunden und Lieferanten)
  • Daten aus elektronischen Kassenbüchern und Fakturierungssystemen können übernommen werden
  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse / Sofortmeldungen
  • Klärung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Zweifelsfragen

 

Astrid Hain & Andrea Otten

Steuerberater GbR


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